Gottesdienstordnung der Klosterkirche

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Gottesdienstordnung der Klosterkirche:

An Sonn- und Feiertagen
19.00 Uhr Eucharistiefeier

werktags

7.30 Uhr Morgenlob (Laudes)
8.00 Uhr Eucharistiefeier
8.00 Uhr Eucharistiefeier mit kurzer Andacht zum hl. Antonius (nur dienstags)

In der Adventszeit

Jeden Mittwoch um 08.00 Uhr Rorate-Amt

In der Fastenzeit
Jeden Freitag um 16.30 Uhr Kreuzwegandacht

Im Monat Mai

Montag, Mittwoch und Freitag feierliche Maiandacht um 19.30 Uhr

Beichtgelegenheit

Herz-Jesu-Freitag: von 07.30 - 08.00 Uhr
Samstag: vor der Vorabendmesse
Sonntag: von 10.00 - 10.30 Uhr

Darüber hinaus können Beicht- und Seelsorgegespräche persönlich oder telefonisch jederzeit vereinbart werden.
Die Klosterpforte ist während der Mittagszeit zwischen 11.30 Uhr und 14.00 Uhr geschlossen.

Wenn jemand einen Gottesdienst in einem besonderen Anliegen, z. B. für verstorbene Angehörige, feiern lassen möchte, so besteht die Möglichkeit der Vereinbarung brieflich oder zu den üblichen Zeiten an der Klosterpforte.